Ab 2021 wird der Ultraschall ohne medizinische Indikation eine Ordnungswidrigkeit sein. Wegen der nachgewiesenen Belastung für das Kind sind dann Angebote wie Ultraschall-Flatrate oder Baby-Watching per Gesetz untersagt.
Das Angebot als IGE-Leistung hat zu einer enormen Zunahme von nicht indizierten Ultraschall-Bildern auf Wunsch geführt.
Warnungen von Fachleuten und Institutionen vor gesundheitlichen Folgeschäden und Empfehlungen wie die der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM), Ultraschallexpositionen bei schwangeren Frauen „so kurz und so selten wie möglich“ vorzunehmen, haben nun einen gesetzlichen Rahmen und unterliegen somit der Kontrollierbarkeit.
Selbst die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (s. u.) liegen bereits seit 2012 vor. Der Hebammenverband Baden-Württemberg begrüßt diese längst überfällige Regelung.
Der Ultraschall zu diagnostischen Zwecken steht nach wie vor außer Diskussion. Eine umfassende Aufklärung zu den Risiken ist verpflichtend.
GreenBirth e. V. hat dankenswerter Weise eine ausführliche Pressemitteilung und die entsprechenden Dokumente dazu veröffentlicht:
Wunsch-Ultraschall” wegen kindlicher Gesundheitsbelastung ab 2021 gesetzlich untersagt. Pressemitteilung Greenbirth, 17.01.2019
Begründung des BMU zu § 10 (Ultraschallanwendungen an Schwangeren)
Verordnung des Bundesministeriums für für Umweltschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts vom 29. November 2018, Artikel 4, § 10.
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 201
Artikel 4 (2187 ff, PDF S. 156 ff): Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
§10 (S. 2189, PDF S. 156): Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person. Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.
Ultraschallanwendung am Menschen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission. Verabschiedet in der 256. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. April 201218. Januar 2019
Quelle: Hebammenverband Baden Württemberg, https://hebammen-bw.de/wunsch-ultraschall-ab-2021-verboten/